Postalische Durchführung der GV
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und den ab 29. Oktober 2020 geltenden Vorschriften hat der Vorstand beschlossen, die am 18. November 2020 geplante Generalversammlung (Vereinsversammlung) in physischer Form abzusagen. Um dennoch den statutarischen Verpflichtungen nachzukommen, werden wir die GV in schriftlicher Form abhalten. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und den ab 29. Oktober 2020 geltenden Vorschriften hat der Vorstand beschlossen, die am 18. November 2020 geplante Generalversammlung (Vereinsversammlung) in physischer Form abzusagen. Um dennoch den statutarischen Verpflichtungen nachzukommen, werden wir die GV in schriftlicher Form abhalten. Bis spätestens 18. November 2020 werden die Unterlagen für die GV versandt. Der Versand erfolgt elektronisch über die beim Verein registrierte E-Mail-Adresse. Gleichzeitig werden die Unterlagen auf der Homepage publiziert. An Mitglieder, für die keine E-Mail-Adresse registriert ist, erfolgt der Versand per Briefpost. Folgende Unterlagen werden (mindestens) versandt:
- Einladung / Traktandenliste
- Protokoll der Vereinsversammlung vom 28. November 2019
- Jahresbericht des Vorstandes
- Jahresrechnung 2019/20 (Bilanz und Erfolgsrechnung)
- Revisorenbericht- Budget 2020/21
Im Anschluss können bis zum 6. Dezember 2020 Anträge und Fragen an den Vorstand gerichtet werden. Allenfalls eingegangene Fragen und Anträge werden bis zu diesem Datum gesammelt. Sie werden am 9. Dezember konsolidiert beantwortet und auf der Homepage publiziert. Fragen welche Geheimhaltungsinteressen des Fragenden betreffen, werden persönlich beantwortet. Der aufgrund allfälliger Anträge bereinigte Traktandenliste inklusive Stimm- und Wahlzettel wird ebenfalls bis zum 9. Dezember 2019 auf der Homepage publiziert und ist anschliessend bis spätestens am 16. Dezember 2020 (Poststempel) ausgefüllt und unterzeichnet per Post an die in der Einladung aufgeführte Adresse zu senden. Am 19. Dezember 2020 werden die Stimmen im Beisein von Stimmenzählern, die nicht dem Vorstand angehören, ausgezählt und das Resultat im Sinne eines Protokolls anschliessend publiziert. Mit diesem sehr pragmatischen Vorgehen können die Statuten eingehalten werden. Ebenso können den für das Geschäftsjahr 2020/21 notwendigen Budgets gesprochen und die Jahresrechnung abgenommen werden.